Kartellrecht | Universität Augsburg

Als Teilgebiet des Wirtschaftsrechts schützt das Kartellrecht den freien und unverfälschten Wettbewerb auf Märkten vor Beschränkungen durch Unternehmen - sei es durch Kartellabsprachen, den Missbrauch von Marktmacht oder Unternehmenszusammenschlüsse. Das Kartellrecht profitiert von seiner Interdisziplinarität, seinen Schnittstellen zur Wettbewerbsökonomie und -politik und seiner dynamischen Entwicklung, zuletzt im Umgang mit den Plattformen der Internetökonomie.

Vorlesungskonzept

Inverted Classroom


Maximierung des Ertrags bei definiertem Workload. Lernhilfen erleichtern die Vorbereitung der Vorlesung. Im Hörsaal ist Zeit für die Anwendung des Wissens, für Wiederholungen und Vertiefungen. Fehler werden korrigiert, Prüfungen gemeinsam vorbereitet.

Verwendung von KI


Künstliche Intelligenz wird die Arbeitvon Jurist:innen prägen. KI als Werkzeug ist daher unverzichtbarer Bestandteil der Vorlesung. KI-Technologien werden kritisch-konstruktiv integriert und reflektiert. Intellektuelle (menschliche) Souveränität und gesellschaftliche Verantwortung bleiben fundamental.

Fallstudien und Blended Learning


Fallstudien stellen Praxisbezug her und ermöglichen die Anwendung des erlernten Wissens. Sie dienen zugleich einer systematischen Wiederholung und Vertiefung. Blended Learning macht ergänzende Angebote zur Vorlesung Kartellrecht.

One to One Support


Für Fragen, die noch offengeblieben sind. Per E-Mail, Telefon oder Videochat. Immer freitags, immer mittags.

Die Vorlesung "Europäisches und deutsches Kartellrecht" ist Bestandteil des Schwerpunktstudiums der Rechtswissenschaften sowie des Studiengangs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg.