Glossar
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| Als Audit (lat. "Anhörung"), spez. Compliance Audit oder Antitrust Audit, werden
Gespräche bezeichnet, die kontinuierlich, in regelmäßigen oder unregelmäßigen Abständen
stattfinden, um die Umsetzung der Compliance-Vorgaben im Unternehmen zu kontrollieren.
Sie bilden ein notwendiges (Kontroll-)Instrument wirksamer Competition Compliance. |
| Sammlung von Verhaltensweisen (Verhaltenskodex), die eine Selbstverpflichtung des
Unternehmens beinhalten und einer freiwilligen Selbstkontrolle unterliegen. |
| Compliance (Regelerfüllung) bezeichnet die Gesamtheit aller zumutbaren Maßnahmen,
die das regelkonforme Verhalten eines Unternehmens, seiner Organisationsmitglieder und
Mitarbeiter hinsichtlich der relevanten gesetzlichen Ge- und Verbote gewährleisten.
Compliance kann sich auch auf gesellschaftliche, moralische und ethische Richtlinien erstrecken. |
| Competition Compliance kennzeichnet den Teilbereich der Compliance, der sich mit
der Einhaltung kartellrechtlicher Regelungen befasst. |
| Als Compliance Manual wird gewöhnlich ein Mitarbeiter-Handbuch oder ein Leitfaden
bezeichnet, das/der (zumindest) erste Anhaltspunkte für den Umgang mit kartellrechtlichen
Problemfällen enthält. Abhängig von der ihm zugedachten Funktion kann der Umfang eines solchen
Handbuchs oder Leitfadens unterschiedlich ausfallen. |
| Der Compliance Officer ist die grundsätzlich unabhängige, objektive und weisungsfreie
Institution in einem Unternehmen, die sich mit der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle
sämtlicher Maßnahmen der (Competition) Compliance befasst. |
| Document Retention PolicyD |
| Regeln zur Aufbewahrung und Vernichtung von Dokumenten. Sie sind hilfreich, wenn ein
Leniency-Antrag vorbereitet werden soll. Dokumente können hierbei den entscheidenden "Mehrwert"
liefern. Andererseits birgt eine Dokumentation von Wettbewerbskontakten auch Gefahren in sich.
Sie können sich vor allem bei einer (unangekündigten) Durchsuchung des Unternehmens durch eine
Wettbewerbsbehörde realisieren. |
| Leniency-Programme (Kronzeugenregelungen) der Kartellbehörden, wie z. B. die Mitteilung der
Kommission über den Erlass und die Ermäßigung von Geldbußen in Kartellsachen (siehe Seite) oder
die Bekanntmachung Nr. 9/2006 des Bundeskartellamts über den Erlass und die Reduktion von Geldbußen
in Kartellsachen (siehe Seite), bilden einen extrinsischen Anreiz für die Implementierung eines
Competition Compliance Programms. Unternehmen, denen es infolge eines solchen Programms gelingt,
einen noch nicht verjährten Kartellverstoß aufzudecken und zur Anzeige zu bringen, können eine
erhebliche Reduzierung der drohenden Geldbuße bis hin zu deren Erlass erreichen. |
| Das Mission Statement gibt das Leitbild eines Unternehmens wieder. Es enthält klar gegliedert
die langfristigen Unternehmensziele und zeigt die Strategien auf, mit denen diese Ziele erreicht
werden sollen. Eine dieser Strategien ist die Competition Compliance. |
| Mock Dawn Raids (engl. "Scheinrazzien in der Morgendämmerung") sind ein mögliches Instrument von
Competition Compliance Programmen. Sie werden - zumeist von unternehmensexternen Beratern - durchgeführt,
um (a) konkreten Verdachtsmomenten eines Kartellverstoßes nachzugehen und/oder (b) stichprobenartig die
Befolgung des Competition Compliance Programms zu überprüfen und/oder (c) die Ernsthaftigkeit der
Compliance-Bemühungen zu demonstrieren. |
| Als Whistleblower (engl. "Pfeifenbläser" => die Alarm-"pfeife Blasender") oder Hinweisgeber wird
der zumeist anonyme Informant bezeichnet, der Verstöße gegen gesetzliche Verbotsnormen oder unternehmensinterne
Richtlinien aufdeckt, indem er sie der Unternehmensführung (sog. internes Whistleblowing), einer eigens hierfür
bestimmten Person (z. B. Ombudsmann) oder gar der Öffentlichkeit bzw. staatlichen Stellen (sog. externes
Whistleblowing) zur Kenntnis bringt. |
| Als Zero Tolerance Policy (Nulltoleranzpolitik) wird im Zusammenhang mit der Competition Compliance ein
konsequentes unternehmensinternes Durchgreifen bei Bekanntwerden eines Verstoßes gegen die kartellrechtlichen
Regelungen bezeichnet. Elemente einer solchen Unternehmenspolitik können z. B. arbeitsrechtliche Sanktionen
oder Regressansprüche sein, die gegen den wettbewerbswidrig handelnden Mitarbeiter oder ein aufsichtspflichtiges
Organ geltend gemacht werden. |